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Ich freue mich, Sie bald in meiner Vitalpraxis begrüßen zu dürfen.

Wichtiger Hinweis



Meine Vitalpraxis ist derzeit sehr stark ausgelastet, daher kann es im aktuellen Praxisbetrieb zu verzögerten Antwortzeiten kommen.

Um bestehenden Patienten weiterhin ausreichend Zeit und Qualität bieten zu können, können aktuell keine Neupatienten aufgenommen werden. Diese Entscheidung fällt mir nicht leicht, dient jedoch einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Behandlung.

Geplante Behandlungen können aktuell nur zwischen 10 Uhr und 14:30 Uhr durchgeführt werden. Sobald sich die Kapazitäten ändern, informiere ich an dieser Stelle. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Anja Gensel

Stand: Januar 2026

Wenn Sie vorab gerne persönlichen Kontakt wünschen, bin ich folgendermaßen für Sie erreichbar:

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Die Osteopathie ist eine ganzheitlich ausgerichtete, manuelle Therapieform, die den menschlichen Körper als eine funktionelle Einheit betrachtet. Grundlage der osteopathischen Arbeit ist die Annahme, dass alle Strukturen und Systeme des Körpers – wie Muskeln, Gelenke, Organe, Nerven und Faszien – miteinander in Verbindung stehen und sich gegenseitig beeinflussen.

Ziel einer osteopathischen Behandlung ist es, Bewegungseinschränkungen, Spannungen und funktionelle Störungen im Gewebe aufzuspüren und mit gezielten, manuellen Techniken zu behandeln. Dabei arbeitet der Osteopath ausschließlich mit seinen Händen und nutzt diese sowohl zur Diagnostik als auch zur Therapie.

Im Mittelpunkt stehen nicht allein einzelne Symptome, sondern vor allem deren mögliche Ursachen sowie die funktionellen Zusammenhänge im gesamten Organismus. Auf diese Weise soll der Körper dabei unterstützt werden, seine Selbstregulations- und Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

Die Osteopathie ist in Deutschland keine eigenständige, gesetzlich geregelte Heilberufsbezeichnung. Aus rechtlicher Sicht dürfen osteopathische Behandlungen daher ausschließlich von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden. Diese rechtliche Rahmenbedingung dient dem Schutz der Patienten und stellt sicher, dass vor Beginn der Behandlung eine medizinische Grundqualifikation vorliegt.

Aus diesem Grund fordern viele gesetzliche Krankenkassen vor der Kostenübernahme eine ärztliche Bescheinigung oder Behandlungsempfehlung.

Die Osteopathie versteht sich ausdrücklich nicht als Ersatz für die Schulmedizin, sondern als ergänzende Therapieform. Während die Schulmedizin häufig symptomorientiert arbeitet und sich auf diagnostische Befunde stützt, verfolgt die Osteopathie einen funktionellen und ganzheitlichen Ansatz.

Durch die Kombination beider Ansätze kann eine umfassendere Versorgung entstehen. Besonders bei funktionellen Beschwerden, für die sich keine eindeutige organische Ursache feststellen lässt, wird die Osteopathie häufig begleitend eingesetzt.

Die Begriffe Osteopathie, Chiropraktik und Physiotherapie werden im Alltag häufig gleichgesetzt, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer Herangehensweise und Methodik.

Die Osteopathie betrachtet den Körper als funktionelle Einheit und bezieht alle Körpersysteme in Diagnostik und Behandlung mit ein. Ziel ist es, Spannungen, Bewegungseinschränkungen und Funktionsstörungen im gesamten Organismus zu erkennen und zu lösen.

Die Chiropraktik legt ihren Schwerpunkt vor allem auf den knöchernden Bewegungsapparat und indirekt das Nervensystem. Durch gezielte manuelle Impulse sollen Fehlstellungen korrigiert und die Nervenfunktion positiv beeinflusst werden.

Die Physiotherapie arbeitet überwiegend mit aktiven und passiven Übungen, Massagen sowie physikalischen Anwendungen. Sie wird meist ärztlich verordnet und ist fest in die Regelversorgung eingebunden.

Welche Therapieform geeignet ist, hängt vom jeweiligen Beschwerdebild ab. In vielen Fällen kann auch eine Kombination der Methoden sinnvoll sein.

Ja, osteopathische Behandlungen lassen sich sehr gut mit anderen Therapieformen kombinieren. Häufig wird Osteopathie ergänzend zur Physiotherapie, zur medizinischen Trainingstherapie oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eingesetzt.

Eine enge Abstimmung zwischen den verschiedenen Behandlern kann den Therapieerfolg unterstützen und dazu beitragen, Behandlungsergebnisse langfristig zu stabilisieren.

Jede osteopathische Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch. Dabei werden aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen, frühere Verletzungen, Operationen sowie Lebensgewohnheiten und Belastungen im Alltag erfasst.

Im Anschluss folgt eine manuelle Untersuchung, bei der Beweglichkeit, Spannung und Funktion verschiedener Gewebe und Körperstrukturen überprüft werden. Auf Grundlage dieser Befunde wird ein individueller Behandlungsansatz gewählt.

Die eigentliche Behandlung erfolgt mit sanften, manuellen Techniken und wird stets auf die persönlichen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt.

Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel zwischen 45 und 75 Minuten. . Die Erstbehandlung kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, da hier eine besonders ausführliche Anamnese und Untersuchung erfolgt. Die genaue Dauer richtet sich nach dem individuellen Beschwerdebild und dem therapeutischen Bedarf.

Die Anzahl der erforderlichen Behandlungen ist individuell unterschiedlich. Bei akuten Beschwerden können oft bereits wenige Sitzungen ausreichend sein, während chronische oder komplexe Beschwerdebilder eine längere Begleitung erfordern können. Häufig werden drei bis sechs Behandlungen empfohlen, die in sinnvollen zeitlichen Abständen stattfinden, um dem Körper ausreichend Regeneration zu ermöglichen.

Eine gute Vorbereitung kann den Behandlungserfolg positiv unterstützen. Bringen Sie zum ersten Termin vorhandene Befunde, Arztberichte oder bildgebende Diagnostik wie Röntgen- oder MRT-Aufnahmen mit, sofern diese vorliegen.

Tragen Sie bequeme Kleidung und planen Sie ausreichend Zeit ein. Nach der Behandlung kann es kurzfristig zu sogenannten Erstreaktionen kommen, wie Müdigkeit oder muskelkaterähnlichen Beschwerden. Diese sind in der Regel unbedenklich und klingen meist nach kurzer Zeit ab.

Es empfiehlt sich, nach der Behandlung ausreichend zu trinken und dem Körper Ruhe zur Verarbeitung der gesetzten Impulse zu geben.

Die Osteopathie gilt als sehr schonende Therapieform. Dennoch kann es nach der Behandlung zu vorübergehenden Reaktionen wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelkater oder einer kurzfristigen Verschlimmerung der Symptome kommen. Diese Reaktionen sind meist harmlos und Teil der Anpassungsprozesse des Körpers.
Bei fachgerechter Durchführung durch qualifizierte Therapeuten sind schwerwiegende Nebenwirkungen äußerst selten.

Osteopathie kann grundsätzlich bei Menschen jeden Alters angewendet werden – vom Säugling bis ins hohe Alter. Sie eignet sich unter anderem bei Rücken-, Nacken- und Gelenkbeschwerden, Kopfschmerzen, funktionellen Störungen oder stressbedingten Symptomen.

Auch Schwangere, Kinder und sportlich aktive Menschen können von osteopathischen Behandlungen profitieren, sofern keine medizinischen Gegenanzeigen bestehen.

In bestimmten Fällen sollte vor einer osteopathischen Behandlung eine ärztliche Abklärung erfolgen oder auf eine Behandlung verzichtet werden. Dazu zählen unter anderem akute Entzündungen, schwere Infektionen, Tumorerkrankungen, frische Frakturen oder akute neurologische Ausfälle. Ein qualifizierter Osteopath wird in solchen Fällen an einen Arzt verweisen.

Für die Kostenübernahme durch viele gesetzliche Krankenkassen ist eine ärztliche Bescheinigung oder Empfehlung erforderlich. Diese kann als Privatrezept oder auf dem grünen Verordnungsformular ausgestellt werden. Für die Durchführung der Behandlung selbst ist eine ärztliche Empfehlung rechtlich nicht zwingend notwendig, sie wird jedoch empfohlen.

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mittlerweile an den Kosten für osteopathische Behandlungen, häufig für mehrere Sitzungen pro Kalenderjahr. Die genauen Voraussetzungen und Erstattungsbeträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite zur Kostenerstattung der Krankenkasse bei osteopathischen Behandlungen.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie die Rechnung zunächst selbst begleichen und anschließend zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Erstattung auf Ihr angegebenes Konto.

Damit die Krankenkasse die Kosten erstatten kann, muss die Rechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu zählen Name und Anschrift des Patienten, Behandlungsdatum, Art der Leistung, Rechnungsbetrag sowie Name, Qualifikation und Verbandszugehörigkeit des Osteopathen. Unvollständige Rechnungen können die Erstattung verzögern.

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist in der Regel erforderlich, dass der behandelnde Osteopath Mitglied in einem anerkannten osteopathischen Berufsverband ist. Diese Vorgabe dient der Qualitätssicherung und gewährleistet eine fundierte Ausbildung des Therapeuten.

Der Behandlungserfolg lässt sich durch regelmäßige Bewegung, eine ergonomische Haltung im Alltag, ausreichend Pausen sowie einen gesunden Lebensstil positiv beeinflussen. Ihr Osteopath kann Ihnen ergänzend individuelle Empfehlungen geben.

Ja, Osteopathie kann nicht nur bei bestehenden Beschwerden, sondern auch präventiv eingesetzt werden. Durch regelmäßige Behandlungen können funktionelle Einschränkungen frühzeitig erkannt und ausgeglichen werden, bevor sich Beschwerden entwickeln oder chronisch werden.

Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann.